Rede vom Mittwoch, 12. Juni 2013
zum Antrag der CDU-Fraktion:

Thema: Benachteiligung behinderter Menschen bei der Berechnung der Kita-Gebühren und der Gebühren für die Randzeiten- und Ferienbetreuung an den Ganztagsschulen Stoppen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion wird von einer gerechten Beitragsbemessung gesprochen. Das finde ich schon erstaunlich. Schließlich wurde der Beitrag für die Kita-Gebühren unter Ihrer Regierungsverantwortung erhöht. Diese Ungerechtigkeit haben wir abgeschafft. Sie haben die ganztägige Betreuung an Schulen in wissentlicher Unterfinanzierung organisiert, die SPD hat es geändert.

(Zurufe von der CDU)

115 Millionen Euro jährlich, das sind 30 Millionen Euro mehr als von Schwarz-Grün geplant. Sie haben den Rechtsanspruch garantiert. Mehr Gerechtigkeit zu fordern, wenn man für Studiengebühren, Büchergeld und erhöhte Kita-Gebühren steht, ist schon erstaunlich. Da haben Sie sich als Partei der Bildungsgebühren sichtlich profiliert. Ihr Antrag geht auch in Richtung der Familienpolitik. Da können wir einen Blick auf die Plakate der letzten Tage werfen.

(Mehmet Yildiz DIE LINKE: Herr Czech, haben Sie den Antrag richtig gelesen?)

Mehmet, habe ich, keine Panik.

(Birgit Stöver CDU: Thema!)

Wenn man sich die Plakate anschaut, dann wirft man einen schönen Blick auf Ihre Familienpolitik. Man sieht eine Frau, die von Kindern träumt und vom Kinderglück, so schön und so klischeehaft. Das Beste ist, dass darüber vier Männer und eine Frau diskutieren. Jetzt zum Thema mehr Gerechtigkeit. Sie sprechen davon, dass Pauschbeträge bei der GBS eingerechnet werden. Warum hat das eigentlich nicht Ihr Sozialsenator gemacht? Jetzt ist er Fraktionschef, aber damals hätte er das machen können.

(Beifall bei der SPD und bei Finn-Ole Ritter FDP)

Vielleicht hat er damals schon erkannt, dass damit faktisch mehr Ungerechtigkeit geschaffen wird. Paragraf 33b Einkommensteuergesetz sieht vor, dass behinderte Menschen 310 Euro bis 1420 Euro von ihrem zu versteuernden Einkommen pauschal absetzen können, und das ist richtig. Dann wird für die Berechnung der Beiträge für die Kita und für die Rand- und Ferienzeiten Paragraf 82 des SGB XII angewendet. Hier regelt ein Bundesgesetz eindeutig, dass sogenannte Pauschbeträge zum Nettoeinkommen hinzugezählt werden müssen. Beiträge für Kita und GBS werden also abhängig vom Einkommen gesehen. Und in diesem Falle muss man auch, wenn man sich die Abhängigkeit der Eltern ansieht, sich nicht die Eltern als solche anschauen, sondern ihr Einkommen, wenn man tatsächlich von Gerechtigkeit spricht.

(Roland Heintze CDU: Sagt wer?)

Deshalb darf dieser Pauschbetrag nicht bevorzugt werden gegenüber anderen Pauschbeträgen. Würde man hier eine Gruppe herausnehmen, machte man ein Fass ohne Boden auf und schaffte scheinbare Gerechtigkeit und tatsächliche Ungerechtigkeit. Ich halte diesen Effekt für vertretbar, denn nach meinen Berechnungen – vielleicht haben Sie andere Berechnungen – kommen wir im höchsten Fall auf einen Betrag von 27 Euro.

(Roland Heintze CDU: Das ist ja nichts!)

Das entspricht keinem Viertel der steuerlichen Ersparnis, und ich bin vom extremsten Fall ausgegangen. Im Einzelfall – darauf hatten Sie richtig hingewiesen, Herr de Vries – gilt weiterhin, dass zumutbare Belastungen immer noch geregelt werden können.

Abschließend gilt festzuhalten: Wir betreiben eine gerechte Familienpolitik, Sie hingegen tun so als ob. Die Gebühren sind gering. Eine achtstündige Beschulung und Betreuung ist möglich und steht jedem zu. Aus diesen und den anderen dargelegten Gründen hält die SPD den Antrag für nicht gerechtfertigt und lehnt ihn daher – Schönen Abend noch.

(Beifall bei der SPD)