5- Stimmen für Matthias CzechDer Neugrabener Bürgerschaftsabgeordnete Matthias Czech (SPD) besuchte am vergangenen Sonnabend zusammen mit dem Team seines Abgeordnetenbüros den Neugrabener Wochenmarkt und die Marktpassage. An seinem Infostand führte er zahlreiche Gespräche mit den Wochenmarktbesuchern. Ein zentrales Thema waren diesmal die CumEx und Cum-Cum Geschäfte von Banken und deren Aufklärung durch die Hamburger Steuerbehörde. Hierzu musste Czech mehrmals die vergangenen Beratungen in der Bürgerschaft erläutern.
Matthias Czech erklärte: „Bei CumEx oder Cum-Cum Geschäften haben sich Banken oder Fondsgesellschaften mehrfach die Kapitalertragsteuern auf Aktiendividenden von den Finanzämtern zurückerstatten lassen, obwohl nur ein einmaliger Rückerstattungsanspruch bestand. Damit haben sie unrechtmäßig Steuergelder vom Finanzamt zurückgefordert und sich an der Allgemeinheit bereichert. Hierbei sind wohl bundesweit Schäden von mehreren 100 Millionen Euro entstanden. Die Hamburger Finanzverwaltung bekämpft aktiv diesen Steuerbetrug. Sie beteiligt sich an den Käufen von Steuerdaten-CDs und arbeitet eng mit der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden zusammen. Sie hat schon 2014 CumEx- Machenschaften gerichtlich bis vor den Bundesfinanzhof gebracht. Das war der erste vom Bundesfinanzhof zugunsten des Staates entschiedene Streitfall. Inzwischen hat die die Hamburger Finanzverwaltung insgesamt 18 Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung aufgrund von CumEx Geschäften initiiert.

Leider sind diese Cum- Geschäfte tief in den Saldenbuchungen der Banken versteckt und nur schwer aufzuspüren und zu beweisen. Die Finanzbehörden in Hamburg unternehmen alle Anstrengungen, um CumEx-Geschäfte und Cum-Cum-Transaktionen aufzudecken. Die Beweislast, dass diese Transaktionen durchgeführt wurden, liegt bei den Hamburger Finanzbehörden. Daher müssen die Fälle sorgsam geprüft werden, um zu vermeiden, dass im Falle eines verlorenen Verfahrens vor dem Finanzgericht die Prozesskosten von der Stadt getragen werden müssen. Eine Rückforderung muss juristisch
hieb- und stichfest sein. Bei einer Niederlage vor Gericht können andernfalls Zahlungen in Millionenhöhe für unsere Hansestadt entstehen.
Diese muss Hamburg allein tragen, auch wenn ein Verfahren auf die Einschätzung des Bundes zurückgeht.

Damit sind wir dann beim aktuell diskutierten Fall M.M. Warburg. Hier hatten die Hamburger Finanzämter eine andere Einschätzung als der Bund.
Sie hielten ein Gerichtsverfahren mit den potentiellen Gerichtskosten für zu riskant für die Stadt. Die CumEx- Problematik wurde auch im Februar 2018 im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft besprochen. Hier billigten alle Parteien das Vorgehen der Hamburger Finanzämter. In der Bürgerschaftssitzung im Januar 2018 wurde ein Antrag der LINKEN von allen Parteien abgelehnt, den Fall M.M. Warburg im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft zu diskutieren. Es war allen klar, dass dies aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht möglich wäre.

Aktuell wird allerdings in einem Verfahren vor dem Landgericht Bonn verhandelt, ob eine Steuerforderung gegen M.M. Warburg besteht. Erst mit der Vorlage eines Urteils kann die Hamburger Finanzverwaltung eine mögliche Nachforderung gerichtsfest begründen. Die Verjährung dieser Steuerforderung wird auch durch dieses laufende Strafverfahren gehemmt. Das hat der Bundesfinanzhof kürzlich klargestellt. Somit kann Hamburg im Falle einer Verurteilung von M.M. Warburg die Steuererstattungen zurückfordern.

Die Hamburger Finanzämter haben in ihren CumEx-Fällen bereits rund 170 Millionen Euro Kapitalertragssteuer zurückgefordert. Ob die Warburg-Bank Teil des Systems war, werden die Gerichte klären. Mit mehrfacher Erstattung der Kapitalertragssteuer Milliardenbeträge zu ergaunern ist und bleibt Steuerhinterziehung. Diese werden die Hamburger Finanzämter weiterverfolgen.“

Matthias Czech erklärt anschließend: „Die aktuellen Äußerungen von Oppositionsparteien, aber auch von unserem Koalitionspartner zeigen, dass die Skandalisierung von scheinbaren Absprachen des Bürgermeisters nur pures Wahlkampfgetöse sind. CumEx und Cum-Cum Geschäfte sind widerliche und strafbare Handlungen von Banken gewesen. Gerade in Hamburg wurden diese Praktiken früh nachgewiesen und verfolgt. Der aktuelle Fall wurde schon vor zwei Jahren sowohl im Haushaltsausschuss als auch im Plenum der Hamburgischen Bürgerschaft ausführlich diskutiert.
Man sieht, wie nervös die anderen Parteien geworden sind und welche durchsichtigen Wahlkampfmanöver sie fahren müssen. Mit diesem schäbigen Versuch schaden die anderen Parteien der Demokratie.
Ich bin mir sicher, dass die Wählerinnen und Wähler aus meinem Wahlkreis auf diese Machenschaften nicht reinfallen werden.“