In den Altbauquartiere mit urbaner Mischung und auch in den direkt in der Nachkriegszeit wiederaufgebauten Quartieren sind Wohnungen begehrt, da hier gewachsene, attraktive Nachbarschaften vorhanden und die Mieten meist noch günstig sind. Daher setzt sich der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Matthias Czech in der Bürgerschaft für den Erhalt der Sozialstruktur in diesen Quartieren ein. Denn es entsteht häufig für Vermieter die Versuchung, durch Modernisierungen, den Abriss und Neubau von Gebäuden oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen den Wohnwert steigern und so Mieterhöhungen oder Verkaufsgewinne zu erzielen.

Diese Wohnquartiere stehen deshalb mit einem städtebaulichen Monitoring unter Beobachtung, damit diese Tendenzen frühzeitig erkannt werden können und die ansässige Wohnbevölkerung bei Bedarf vor Verdrängung geschützt werden kann. Die Quartiere werden dann zu Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung erklärt, in denen für die Eigentümer spezielle Gesetzesregeln gelten. Eine dieser Regeln ist die seit 2015 gültige Umwandlungsverordnung, die die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung deutlich erschwert. Diese Verordnung läuft Ende nächsten Jahres aus. Daher berät die Bürgerschaft auf ihrer heutigen Sitzung einen Antrag der Rot-Grünen Regierungsfraktionen die Umwandlungsverordnung zu verlängern.

Der Stadtentwicklungspolitiker Matthias Czech sagt in seine Rede auf der Bürgerschaftssitzung hierzu: „Bezahlbares Wohnen ist die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Wir wollen die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung aus den Quartieren verhindern. Denn attraktive Nachbarschaften zeichnen sich durch eine Vielfalt an unterschiedlichen Menschen aus. Daher werden in den durch die Soziale-Erhaltungsverordnung geschützten Gebieten Luxusmodernisierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sowie spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude bisher verhindert. Das wollen wir aufrechterhalten und diese Verordnung mit unserem Antrag nahtlos um weitere fünf Jahre bis Ende 2029 zu verlängern. So schützen wir tausende Mieterinnen und Mieter auch weiterhin vor der Verdrängung aus ihren Wohnungen und schieben der Wohnraumspekulation in Hamburg weiter einen Riegel vor. Wir stellen so sicher, dass Wohnraum langfristig für alle bezahlbar bleibt.“

Weitere Schutzwirkungen einer Sozialen Erhaltungsverordnung bestehen darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets genehmigungsbedürftig sind. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie auch die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume.

Die Bezirksämter prüfen alle obigen Maßnahmen, die von den Eigentümern beantragt werden, darauf ob sie angemessen sind. So werden bauliche Änderungen nur genehmigt, wenn lediglich Instandsetzungen vorgenommen werden sollen oder die Ausstattung der Wohnungen an den im Gebiet üblichen Standard angepasst wird. Auch Baumaßnahmen, mit denen die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung erreicht werden, sind zulässig.